RECHTSSICHERE RÜCKNAHME VON LÖTZINNKRÄTZEN, -ASCHEN UND ALTLOTEN

Die Frage der rechtssicheren Entsorgung der o.g. Abfälle stellt sich bei jedem Produktionsbetrieb der bleifreie Lote verarbeitet, aber noch viel mehr bei dem Einsatz von bleihaltigen Loten. 

Die gültige Gesetzeslage verpflichtet jeden Abfallerzeuger zu folgenden Auflagen: 

  1. Anzeige des anfallenden Abfalles bei der zuständigen Behörde
  2. Anlage eines Nachweisbuches über die Beseitigung der Abfälle
  3. Entsorgungsunterlagen bei der Behörde vorlegen 
  4. Transportgenehmigung für jeden Transport der o.g. Produkte

Wir können Ihnen dieses Prozedere abnehmen, da unser Partner Stannol von der Bezirksregierung autorisiert ist, Lötzinnkrätzen und -aschen zurückzunehmen, sofern diese beim Einsatz von Stannol Produkten angefallen ist.

ÖKOLOGISCH UND ÖKONOMISCH

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten der Entsorgung bzw. Wiedereinführung in den Materialkreislauf an: 

  • Rücknahme zur Entsorgung, Ausstellung eines Übernahmescheines und nach der Analyse und dem Einschmelzen erhalten Sie über unsere Altmetallabrechnung gemäß den Tagespreisen der Londoner Metallbörse die finanzielle Vergütung.
  • Rücknahme zur Umarbeitung in kundenspezifische Legierung und Berechnung der Umarbeitungskosten unter Abzug des Schmelzverlustes. 

Diese Formen der Rücknahme gelten natürlich auch, falls Sie planen eine Maschine stillzulegen, Altlagerbestände abbauen wollen oder vorhandene Lotbäder tauschen möchten.

Für alle Möglichkeiten stellen wir Ihnen natürlich entsprechende Behälter kostenlos zu Verfügung. Wir bitten Sie zu beachten, dass bei den vorgenannten Maßnahmen immer mit Schmelzverlusten zu rechnen ist, deren Höhe von etlichen Faktoren abhängig ist und nicht pauschal bestimmt werden kann.